KOSTENÜBERNAHME
Die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie (Einzel- und Gruppenbehandlung) werden von allen gesetzlichen Kassen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen. Die Kosten für eine therapeutische Sitzung bemessen sich an dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Eine Verhaltenstherapie ist für Beihilfeberechtigte grundsätzlich beihilfefähig. Die Bedingungen und der Umfang einer Kostenübernahme für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sollten vor Aufnahme einer Psychotherapie beim jeweiligen Kostenträger erfragt werden.
Als Selbstzahler können Sie die Therapiekosten selbstverständlich auch ohne externe Kostenträger eigenständig tragen.
Eine Psychotherapie ist ausgeschlossen, wenn: